Bademoden generell vom Umtausch ausgeschlossen?
Sommer-das Shoppingparadies überhaupt. An allen Stränden und Seen der Welt findet man nun badefreudige Menschen mit den verschiedensten manchmal Bademoden: Badeanzüge, Bikinis, Tankinis usw …
Auf der Suche nach den passenden Bademoden findet man beim Kauf in den Läden immer den Hinweis:
“Bademoden sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.”
Nun kommt der Harken an der Sache: bei Sachmängeln läuft dies anders. Wir haben den Versuch gemacht und im Dezember 2008 einen Bikini gekauft mit einen Plastikverschluß am Oberteil. Bekanntlich halten diese Verschlüße selten über lange Zeiträume. Wie konnte es anders kommen als dass dieser Verschluß natürlich bei dem ersten Gebrauch am See an diesen heißen Tagen zerbricht. Damit entsteht eindeutig ein Sachmangel.
Wenn Sie nun also mit voller Begeisterung wieder in Laden gehen und das eindeutig beschädigte Oberteil umtauschen wollen, werden Sie zuersteinmal auf die Bestimmungen des Geschäfts hingewiesen, welche häufig wie oben schon genannt lauten. An dieser Stelle sollten Sie aktiv werden. Lassen Sie sich in solcher Situation nicht einreden, dass Sie an dieser Stelle keinerlei “Ersatzleistungen” von dem Geschäft mehr zu erwarten haben. Es funktioniert!
Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer Ihnen die Reklamation verwehrt, dann können Sie sich dagegenstellen. In den meisten Geschäften hat mein ein “Rückgaberecht” von zwei Wochen, aber vorsicht! Dieses sogenannte “Rückgaberecht ist irreführend. Es ist nicht gesetzlich festgelegt, dass der Verkäufer zwei Wochen nach dem Kauf die Rückgabe nicht verweigern darf. Dies machen die meisten Geschäfte nur aus Kulanz.
Im BGB § 438 ist eine Garantie von 2 Jahren ab dem Kauf auf käuflich erworbene Gegenstände festgelegt.
§ 438 Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
…
3. im Übrigen in zwei Jahren.
…
Quelle: dejure.org
Weisen Sie daraufhin, dass Sie den Bikini ohne jegliche Sachmängel erworben haben, dazu zählt auch, dass der Bikini sich für die vorgesehene Verwendung eignen muss, d.h., dass man das Oberteil auch schließen und damit schwimmen gehen kann.
Ist der Plastikverschluß defekt lässt sich der BH auch nicht mehr verschließen und es entsteht somit ein Sachmangel. Weisen sie die/den freundliche/n Verkäufer/in darauf hin und warten Sie ab, was passiert.
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Es funktioniert.
Aber Achtung! Dies kann wirklich nur bei Sachmängeln und in der Garantiefrist geschehen. Sie bekommen dann dieselbe, mangelfreie Sache. Es ist jedoch nicht gewährleistet, dass Sie Ihr Geld oder gar eine andere Sache dafür bekommen können.
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…also meine Erfahrung sagt:
Probleme mit Badebekeleidungsverschlußmechanismen lassen sich vermeiden wenn der Partner die Sachen NICHT anprobieren darf…
:-p